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BVerwG, 25.11.1980 - 7 B 209.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Berechnung eines Investitionsbedarfs
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 23.09.1974 - 6 A 148/74
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.05.1979 - VII A 77/75
- BVerwG, 25.11.1980 - 7 B 209.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1980 - 7 B 209.79
Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung ausgelaufenen oder auslaufenden Rechts ergeben, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzliche Bedeutung regelmäßig nicht zu, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist, um die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Fortbildung des Rechts zu fördern (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. Mai 1975 - BVerwG 7 B 36./37.75 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 132] und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160]).